Erben und Schenken

Sehr am Herzen liegt uns das Thema Vorsorge-Planung mit den Bereichen

Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Testament und Erbfolge

Hier gilt ganz besonders: nicht aufschieben, bis es zu spät ist! Immer noch denken viel zu wenig Menschen daran, Ihre Vorsorge-Planung für weniger gute Zeiten zu treffen.
Je nach persönlicher Lebenslage, Alter, Einkommens- und Vermögenssituation sind viele Fragen zu beantworten und Angelegenheiten zu regeln, z.B.:

Wer soll mein Vermögen verwalten bzw. erben? Wer sucht für mich einen Platz in einem Pflegeheim? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wie werde ich ärztlich versorgt? Und viele, viele Fragen mehr…

Patientenverfügung


Hier können Sie verbindliche Anweisungen für Ärzte, Pflegepersonal, Bevollmächtigte und Betreuer festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen bzw. nicht wünschen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, zu entscheiden.

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, beugen Sie mit einer Vorsorgevollmacht für den Ernstfall vor, indem Sie einen oder mehrere von Ihnen Bevollmächtigte bestimmen, Angelegenheiten für Sie in Ihrem Sinne zu regeln.

Betreuungsverfügung


In dieser Verfügung können Sie genaue Anweisungen erteilen, wie Ihre Lebenssituation im Betreuungsfall geregelt werden soll, wer ihr Betreuer werden soll usw.

Testament und Erbfolge


Wer soll was bekommen, wenn ich einmal nicht mehr bin? Wie stelle ich sicher, dass mein Vermögen nach meinen Vorstellungen verteilt wird? Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, wann verlangt das Finanzamt Abgaben und in welcher Höhe?
Gerade für diese umfangreiche Thematik geben wir Ihnen Tipps und umfangreiche Informationen.

Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung und arbeiten mit einem qualifizierten Netzwerk von Fachanwälten, Notaren und Steuerberatern zusammen. Dabei verstehen wir uns als Dienstleister und zentraler Ansprechpartner.
Wie Sie hier sehen, kann der Wert einer gut durchdachten, rechtssicheren Vorsorge nicht hoch genug veranschlagt werden, für den Betroffenen selbst und seine Angehörigen.

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