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Krankentagegeld schafft die Brücke zur Berufsunfähigkeit

03.07.2017

Krankentagegeld schafft die Brücke zur Berufsunfähigkeit

Ob Sie angestellt oder selbständig sind, im Krankheitsfall ergeben sich deutliche Deckungslücken. Dabei ist die Krankentagegeldversicherung das Bindeglied zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.
Wie bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung kommt es bei der Krankentagegeldversicherung auf die Klauseln an:

  •     Übergang Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit nahtlos
  •     Krankentagegeld endet nicht automatisch beim Eintritt in die    Berufsunfähigkeit
  •     Leistung auch bei Kur/Rehamaßnahmen
  •     Leistung bei Erkrankung eines Kindes
  •     Schwangerschaft: Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
  •     Rückfallerkrankung mitversichert

    u.v.m.

Mit PKVcare ermitteln wir für Sie den bestmöglichen Anbieter.

z.B. Arbeitnehmer gesetzlich Krankenversichert Eintrittsalter 27, pro Tag 30€ ab 43. Tag. Die Beiträge liegen am Markt zwischen mtl. 6,00 € bis 17,00 €

z.B. Selbständig Krankentagegeld  Eintrittsalter 27, pro Tag 100€ ab 43.Tag.Die Beiträge liegen am Markt zwischen mtl. 42 € bis 125 €

Bitte denken Sie daran, als Gesellschafter- Geschäftsführer das Krankentagegeld auf die GmbH auszulagern. Die Beiträge können in der Regel nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, als Betriebsausgaben über die GmbH schon. Hierzu haben wir einen eigenen Artikel in unserem Blog.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und beraten Sie. Vereinbaren Sie doch einfach einen Beratungstermin. Sie werden begeistert sein.

Herzliche Grüße

Ihr Team von JC-Finanzservice e.K.