Aktuelles aus der Betrieblichen Altersversorgung - Betriebsrentenstärkungsgesetz Top Aktuell
Auszug aus dem Koalitionsvertrag:
...weden wir die BAV stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klien-und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden.
Leitgedanken des BRSG
Festhalten am 3-Säulen-Modell (private Rente, gesetzliche Rente und BAV
Chancen für Branchen- oder Betriebsindividualität
Evoluton des Sozialpartnermodells Betriebsrente
Gegenüber Urmodell weitgehende Flexibilisierung
Neu: Verknüpfung von Versorgungszusage und Kapitalanlage
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) befindet sich in den letzten Zügen und soll am 07.07.2017 vom Bundesrat verabschiedet werden. Die in der Presse schon lange heftig diskutierte sogenannte Nahlesrente die als Pflichtrente innerhalb der Betrieblichen Altersversorgung, ist dieser Form noch nicht komplett umgesetzt worden. Der Bundesregierung ist klar, dass die Altersversorgung eines der größten Probleme darstellt und die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr in der Lage ist, für die jüngere Generation ihre Versprechen aufrecht zu erhalten. Wir haben diese Pflichtrente bereits in vielen anderen Ländern wie z.B. Holland oder der Schweiz. Dort verabschiedete man sich schon seit langem vom reinen Garantiegedanken einer Kapitalanlage, um so langfristig mehr Ertrag und eine höhere Rente zu erzielen.
Meine persönliche Meinung ist, dass wir ganz knapp an einer Pflichtrente in der Betrieblichen Altersversorgung vorbeinavigiert sind. Wir haben jetzt eine Legistaturperiode Zeit, um dieses neue Betriebsstärkungsgesetz und die großen Finanzierungslücken der Altersversorgung durch eine gezielte kapitalgedeckte Altersversorgung anzugehen. In 4 Jahren werden die Karten neu gemischt.
Das sind die wichtigsten Eckpunkte:
Das neue Sozialpartnermodell:
ausschließlich Rentenleistungen
ausschließlich sofortige Unverfallbarkeit
keine gesetzl.Pflicht zur Rentenanpassung
15 % Arbeitgeberzuschuss, soweit der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart ( Für Zusagen ab dem 01.01.2018)
keine garantierte Altersrente und keine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers
Zusatzbeitrag des Arbeitgebers zur Stabilisierung der Rentenhöhe soll im Tarifvertrag vereinbart werden
Beteiligung der Tarifvertragsparteien an Steuerung und Durchführung der Zielrente
Erhöhung der Riesterförderung
Alte Garantiewelt der BAV
Renten- und Kapitalleistungen
sofortige Unverfallbarkeit und gesetzliche Unverfallbarkeit bei AG-Finanzierung möglich
grundsätzlich gesetzliche Rentenanpassungspflicht
15 % Arbeitgeberzuschuss, soweit der Arbeitgeber durch Entgeltumwamdlung SV-Beiträge einspart ( Für Zusagen ab dem 01.01.2018)
Garantierte Versorgungsleistungen (Alter, BU, Tod) und Subsidärhaftung gem BetrAVG
kein Zusatzbeitrag des Arbeitgebers, da Versorgungsleistungen vom Versorgungsträger garantiert
Beteiligung der Tarifparteien an der Steuerung in der Regel nicht gegeben.
Erhöhung der Riesterförderung
Die Betriebliche Altersversorgung ist politisch gewollt und wird daher weiter ausgebaut.
Steuerfreiheit nach § 3 Nr.63 ETtG:
Zukünftig werden Beiträge bis zu 8% der BBG steuerbefreit sein, wobei die SV-Freiheit weiterhin auf 4% der BBG begrenzt bleibt. Bestehende Direktversicherungen mit Förderung nach § 40b EStG werden mit ihrem tatsächlichen Beitrag angerechnet.
Diese Gesetzesänderung betrifft sowohl Versorgungen nach dem neuen Sozialpartnermodell als auch bestehende und neu einzurichtende Versorgungen aus der ‚alten‘ bAV.
Die Grenze für den neuen Förderbeitrag für Niedrigverdiener wird auf 2.200 € pro Monat angehoben. Für die Gewährung der vollen Förderung werden Neubeiträge nach dem Referenzjahr 2016 statt wie bisher 2017 berücksichtigt. Das heißt: Auch ein neuer AG-Zuschuss, der 2017 eingeschlossen wird, ist ab 1.1.2018 voll förderfähig.
Gerne informieren wir Sie über die aktuelle Entwicklung und wie Sie diese Veränderungen bestmöglich um setzen.
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Ihr Team von JC-Finanzservice e.K.
Johannes Christa